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Voraussetzungen für die PKV


Seit diesem Jahr reicht für Arbeitnehmer das einmalige Erreichen der Jahresarbeitsentgeltgrenze, die bei einem Bruttoeinkommen von 49.500 Euro liegt. Selbstständige können jederzeit in eine private Krankenversicherung wechseln, mit der Ausnahme von Künstler und Publizisten.

Die private Krankenversicherung bietet verschiedene Tarife zur Auswahl, die es ermöglichen einen individuellen Versicherungsschutz zusammenzustellen. Die Beiträge für die verschiedenen Tarife ergeben sich aus dem Alter des zu Versichernden, den erwünschten Leistungen und seinem Gesundheitszustand.
Zudem bietet jede private Krankenversicherung auch immer einen Basistarif an, der weitestgehend den Leistungen der gesetzlichen Versicherer entspricht.

Der größte Vorteil der PKV ist wohl die bevorzugte Behandlung in medizinischen Einrichtungen, sowie die freie Arztwahl. Als privat Versichertet hat man ein Recht auf einen Krankenhausaufenthalt in Einbettzimmern, sowie die Versorgung in einem privaten Krankenhaus. Zudem ist der Krankenschutz meist europaweit gewährleistet. Je nachdem wie häufig Arztbesuche auf der Tagesordnung stehen, kann eine Selbstbeteiligung in gewünschter Höhe gewählt werden.

Hilfe bei der Entscheidung für den geeigneten Tarif und Anbieter erhalten sie unter anderem auf dieser Seite. Es ist unbedingt notwendig sich ausgiebig über die Leistungsumfänge verschiedener PKV Tarife zu informieren.
Ist man versicherungsfrei geworden, so bleibt einem meist eine zweiwöchige Frist um die Mitgliedschaft in der GKV zu kündigen. Nichts desto trotzt muss man sich bei einem Wechsel in die private Krankenversicherung auf eine Wartezeit von 3 Monaten einstellen, bis der Versicherungsschutz beginnt.

 

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