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PKV für Studenten
Als privat versicherter Studienanfänger gilt es zu Studienbeginn eine Befreiungsbescheinigung für die Dauer des Studiums vorzulegen, diese befreit von der gesetzlichen Versicherungspflicht, solange studiert wird. Diese Pflichtversicherung gilt nur für Studenten, die nicht älter sind als 30 Jahre.
Natürlich kann man sich als Studienanfänger genauso privat versichern lassen, wenn sich die Eltern in einer gesetzlichen Versicherung befinden, allerdings wieder nur für die Dauer des Studiums. Andersherum kann natürlich auch von der Privaten in die Gesetzliche gewechselt werden. Die monatlichen Beiträge betragen bei der studentischen Krankenversicherung meist ca. 77 Euro, während die Preise für eine studentische private Krankenversicherung variieren.
Ist das 30. Lebensjahr bei Studienbeginn bereits überschritten, so ist die studentische gesetzliche Krankenversicherung nicht mehr möglich. In diesem Fall gibt es zum Einen die Möglichkeit sich als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung zu melden, vorausgesetzt man war auch zuvor Mitglied in einer gesetzlichen Versicherung. Die Beiträge betragen hier ca. 145 Euro monatlich. Die private studentische Krankenversicherung kann hingegen bis zum 35. Lebensjahr genutzt werden. Interessant ist auch, dass die Beiträge hier weit unter denen der gesetzlichen Versicherer liegen.
Es sollten auch hier die unternehmensviduellen Tarife verglichen werden um so den individuell geeigneten Anbieter zu ermitteln. Eine gute Hilfe bei der Suche kann ihnen die Seite finanzcheck.de sein. Um den für sie passenden Anbieter zu finden einfach hier klicken.
In ganz Europa gilt der private Versicherungsschutz und zwar zeitlich unbegrenzt. Bei einem Aufenthalt außerhalb Europas sind sie bis zu drei Monate geschützt.
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