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Rechtzeitig vorsorgen für den Pflegefall - Die Pflegetagegeldversicherung
Für alle gesetzlich krankenversicherte Menschen ist die Pflegeversicherung eine Pflichtversicherung. Die Pflegeversicherung ist automatisch in der gesetzlichen Krankenversicherung mitverankert. Doch diese Pflegeversicherung reicht meist nicht aus, wenn der Pflegeversicherungsfall eintritt. Dadurch erleidet der Pflegebedürftige einen finanziellen Nachteil. Diesen Nachteil kann er jedoch wieder ausgleichen. Hierfür gibt es dann die Pflegetagegeldversicherung, die eine Ergänzung zur gesetzlichen Pflegeversicherung darstellt. Die Pflegetagegeldversicherung ist jedoch im Gegensatz zur Pflegeversicherung eine freiwillige Zusatzversicherung, die auf der Eigeninitiative beruht.
Freiwillig gesetzlich Versicherte Lediglich freiwillig gesetzlich Versicherte können innerhalb von 3 Monaten nach Beginn der Mitgliedschaft in die private Pflegeversicherung wechseln. Privat krankenversicherte Menschen können sowohl über ihre Krankenversicherungsgesellschaft wie auch über einen separaten Krankenversicherungs-Anbieter einen Pflegeversicherungsvertrag abschließen. Dies ist dann jedoch nur innerhalb von 6 Monaten, nach Abschluss des Krankenversicherungsvertrages möglich.
Was ist unter der Pflegegeldtagesversicherung genau zu verstehen? Wie schon erwähnt ist die Pflegetagegeldversicherung nur eine freiwillige Zusatzversicherung zur gesetzlichen Pflegegeld-Pflichtversicherung für gesetzlich krankenversicherte Menschen. Wie schon der Name - Pflegetagegeld - aussagt, werden die Leistungen pro Tag bezahlt. Die Höhe der auszuzahlenden Summe hängt wiederum von der Pflegestufe und dem entsprechenden Vertrag ab, der abgeschlossen wurde. Der volle Tagessatz, also 100 Prozent, wird jedoch erst ab der Pflegestufe 3 bezahlt. Für die jeweiligen Stufen 1 und 2 der Pflegeversicherung werden ab 20 Prozent aufwärts ausbezahlt. Auch hier ist die Höhe tarifabhängig. Es kann jedoch in Ausnahmefällen von bis zum Zehnfachen des vereinbarten Tagessatzes gewährt werden. Ob eine Auszahlungspflicht der Pflegetagegeldversicherung besteht, entscheidet der MDK (Medizinischer Dienst Krankenkassen), der die Pflegebedürftigkeit im Sinne der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung feststellen muss. Kommt es zu einer Pflegetagegeldauszahlungspflicht, ist es unerheblich, ob es eine ambulante oder eine stationäre Behandlung ist.
Kann der Pflegetagegeld-Empfänger über die erhaltene Leistung frei verfügen?
Über die Verwendung der Pflegetagegeld-Leistung muss der Empfänger niemandem Rechenschaft ablegen und kann somit frei über diese ihm zustehende Auszahlung seiner Pflegezusatzversicherung verfügen.
Ist die erhaltene Auszahlung des Pflegetagegeldes sozialversicherungspflichtig?
Die ausbezahlten Leistungen der Pflegetagegeldversicherung sind einkommensteuerfrei und müssen auch nicht angegeben werden. Genauso wenig sind von der Zahlung der Sozialversicherung befreit. Wichtig ist zu wissen, dass pflegebedürftige weiterhin ihren Krankenversicherungsbeitrag leisten müssen. Privat Krankenversicherte sollten in diesem Zusammenhang unbedingt darauf achten, dass sie ihren Pflegetagegeldsatz entsprechend hoch ansetzen.
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