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Unterstützung einer privaten Krankenversicherung bei ambulanter Pflege

 

Als Privatpatient hat man so einige Vorteile einem normalen Kassenpatienten gegenüber. Wie sieht es da eigentlich mit Leistungen für ambulante Pflegedienste aus? Welche Vorteile bietet mir eine private Krankenversicherung und welche Unterstützung bekomme ich?

 

Auf der einen Seite gibt es hier das Pflegegeld. Dieses wird gezahlt, wenn Angehörige der zu pflegenden Person die sogenannte Pflegezeit in Anspruch nehmen. Also eine Arbeitsfreistellung für eine bestimmte Zeit um Pflegebedürftige zu versorgen. Das dazugehörige Gesetz zur Einführung der Pflegezeit trat am 1. Januar 2012 in Kraft. Das Pflegegeld wird in allen europäischen Ländern und zeitlich unbegrenzt gezahlt.

 

Je nachdem um welche Stufe der Pflegebedürftigkeit es sich handelt, unterscheidet sich der Höchstsatz der Leistungen wie folgt: PS 1 bis zu 235€, PS 2 bis zu 440€ und bei der PS 3 gibt es Leistungen im Wert von bis zu 700€ pro Monat.

 

Nun zu der anderen Option: die Kostenerstattung. Hierbei werden die Kosten für eine geeignete häusliche Pflegekraft übernommen. Auch hier unterscheidet sich die Höhe der Leistungen wieder nach der Stufe der Pflegebedürftigkeit: PS 1 bis zu 450€, PS 2 bis zu 1.100€ und bei der PS 3 gibt es Leistungen bis zu einem Wert von 1.550€. Bei Pflegebedürftigen, die das Maß der PS 3 weit übersteigen, kann es in Ausnahmefällen zu Zahlungen bis maximal 1.918€ kommen.

 

Es kann auch eine Kombination aus beidem in Anspruch genommen werden. Wenn ambulante Pflegedienste nur teilweise benötigt werden und der Rest von pflegenden Angehörigen übernommen werden kann, wird das Pflegegeld dementsprechend prozentual gekürzt.

 

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